Das wiederbelebte Interesse an einem traditionellen Fastenspeise, dem Biber, steht im Mittelpunkt aktueller Diskussionen. Obwohl das Tier unter strengem Schutz steht, taucht es immer wieder in privaten Kreisen auf der Speisekarte auf. Während historische Quellen berichten von seiner Klassifizierung als Fischgericht, warnen moderne Stimmen vor dem Verzehr und betonen die rechtlichen Einschränkungen. Gleichzeitig steigert sich die Population der Tiere rapide, was zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft führt.
In Bayern leben nach Angaben des Umweltministeriums etwa 22.000 Biber. Diese Entwicklung bringt sowohl Herausforderungen als auch neue Perspektiven für die Bewirtschaftung des Tieres mit sich, insbesondere im Kontext der Schadensbekämpfung und der nachhaltigen Nutzung.
Die starke Vermehrung der Biberpopulation birgt signifikante Auswirkungen für die Umwelt und die Landwirtschaft. Die Tiere verursachen beträchtliche Schäden durch ihr Fressverhalten und ihre Dambauten, was regionale Konflikte auslöst.
Die rasante Ausbreitung der Biber hat erhebliche Konsequenzen für die ökologische Balance. Mit über 22.000 Individuen in Bayern führen sie zu erheblichen Wirtschaftsschäden. Im Jahr 2023 wurden mehr als 1.000 Fälle dokumentiert, die eine Gesamtschadenssumme von rund 860.000 Euro ergeben haben. Besonders betroffen sind Maisfelder sowie Waldbestände, da die Nager nicht nur Pflanzen verzehren, sondern auch Bäume fällen. Zusätzlich können ihre Dambauten Überschwemmungen verursachen, was weitere Komplikationen für die Region mit sich bringt. Daher wird das Management dieser Population zunehmend wichtiger, um einen Ausgleich zwischen Naturschutz und landwirtschaftlichen Interessen zu finden.
Trotz des strengen Schutzes gibt es eine kleine Nische, in der das Biberfleisch privat genutzt werden darf. Diese Praxis steht jedoch unter strenger Regulierung und ist kontrovers diskutiert.
Obwohl der Biber weiterhin unter strengem Schutz steht, gibt es Ausnahmen für bestimmte Fälle, in denen das Fleisch privat verwendet werden darf. Insbesondere wenn schwerwiegende Schäden drohen und keine Präventivmaßnahmen möglich sind, dürfen jährlich einige Tausend Tiere gezielt gefangen und getötet werden. Diese Regelung ermöglicht es, das Fleisch innerhalb eines privaten Rahmens zu nutzen. Allerdings bleibt es gastronomischen Betrieben verwehrt, Biberbraten offiziell anzubieten. Einige Köche experimentieren dennoch mit dem Fleisch, wie kürzlich der österreichische Spitzenkoch Max Stiegl demonstrierte. Er präsentierte auf Instagram ein totes Exemplar und erklärte seine Zubereitungsweise – natürlich ausschließlich für Privatgebrauch. Historische Berichte deuten darauf hin, dass das Fleisch einem Wildgeschmack ähnelt, was es interessant für Abenteuerliche macht. Dennoch bleiben solche Praktiken umstritten und stehen unter scharfer öffentlicher Beobachtung.