Eltern Kinder
Deutsche Rentenversicherung: Wichtige Informationen zu Kindbezogenen Rentenpunkten
2025-04-11

Zu Beginn des Elternschutzes informiert die Deutsche Rentenversicherung über die Vorteile der Kindererziehungszeit. Innerhalb dieser Phase erhalten Mütter automatisch drei Rentenpunkte für die ersten drei Lebensjahre ihres Nachwuchses, ohne zusätzliche Anforderungen zu stellen. Dies geschieht standardmäßig und erfordert keine aktiven Schritte von Seiten der Eltern bis zur Kontaktaufnahme durch den Versicherungsträger bezüglich der Klarstellung des Versicherungskontos. Dennoch bleibt es wichtig zu wissen, dass diese gewährten Rentenpunkte nicht in der jährlichen Renteninformation erscheinen, solange kein offizieller Antrag gestellt wurde. Dies führt dazu, dass eine Frau mit einem Kind im Durchschnitt etwa 118 Euro monatlich zusätzlich in Anspruch nehmen kann, bei zwei Kindern steigt dieser Betrag auf 236 Euro.

Trotz der einfachen Zuweisung empfiehlt Katja Braubach, Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung Bund, einen strategischen Zeitpunkt für die Antragsstellung zu wählen. Die Empfehlung lautet daraufhin, die Beantragung erst nach dem zehnten Geburtstag des jüngsten Kindes vorzunehmen. Diese Vorgehensweise berücksichtigt sowohl die sogenannte Kindererziehungszeit als auch die Kinderberücksichtigungszeiten, die sich auf die ersten zehn Lebensjahre beziehen. Eine frühzeitige Antragstellung könnte unvorhergesehene Umstände wie ein Auslandsaufenthalt oder die Übernahme der Erziehungszeit durch den Vater beeinträchtigen. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, die Zeiträume jederzeit bis zum Ruhestandsschritt nachzuholen, sodass niemand Gefahr läuft, wichtige Fristen zu verpassen.

In Zeiten digitaler Transformation bietet die Deutsche Rentenversicherung die Möglichkeit, das Formular V0800 online auszufüllen. Diese Option vereinfacht den Prozess und schätzt eine Bearbeitungszeit von ungefähr 30 Minuten ein. Neben persönlichen Daten werden hierbei auch die Rentenversicherungsnummern beider Elternteile benötigt. In Fällen, wo Paare die Kindererziehungszeit teilen möchten, ist eine gemeinsame Erklärung notwendig, insbesondere wenn der Vater oder das andere Elternteil in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die Punkte beanspruchen möchte. Für Kinder vor 1992 erhöhen sich die Rentenpunkte auf 2,5 pro Kind. Der Wert eines Rentenpunkts wird jährlich aktualisiert und beträgt derzeit 39,32 Euro. Wer unsicher ist, ob bereits alle relevanten Zeiträume beantragt wurden, kann dies über einen Versicherungsverlauf oder eine umfangreichere Rentenauskunft klären, die ab dem 55. Lebensjahr automatisch alle drei Jahre bereitgestellt wird. Diese Maßnahmen dienen der Sicherung einer fairen und transparenten Rentenberechnung für alle Betroffenen.

Mit diesen Regelungen unterstreicht die Deutsche Rentenversicherung ihre Verpflichtung, Eltern eine gerechte Altersvorsorge zu ermöglichen. Die flexible Antragsmöglichkeit und die Berücksichtigung individueller Lebenssituationen tragen maßgeblich dazu bei, den Übergang in den Ruhestand sicher und planbar zu gestalten. Dies zeigt einmal mehr die Bedeutung eines soliden Systems, das sowohl familiäre Verantwortung als auch langfristige Sicherheit in Einklang bringt.

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