Mit dem Erreichen der Volljährigkeit verändern sich die Bedingungen für Eltern, die jahrelang in das Depot ihres Kindes investiert haben. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) informiert über den Wechsel der Verfügungsberechtigung. Ab diesem Punkt gehen die Rechte zur Verfügungnahme des Depots automatisch auf das junge Volljährige über. Somit liegt es nun allein in deren Verantwortung, Entscheidungen zu Käufen oder Verkäufen im Depot zu treffen.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Eltern ohne eine besondere Vereinbarung keine Informationen mehr über das Depot erhalten werden. Die notwendigen Zugangsdaten für Online-Depotverwaltungen werden dem Nachwuchs normalerweise kurz vor seinem 18. Geburtstag zugespielt. Sollte dies nicht automatisch geschehen, können sie sich direkt bei der Bank nach ihren Anmeldeinformationen erkundigen. Zudem muss das junge Erwachsene gegebenenfalls den Depotvertrag selbst neu unterzeichnen und seine Identität bestätigen.
Für Eltern, die weiterhin Einfluss auf das Depot ihres Kindes nehmen möchten, bietet sich die Option einer Vollmacht an. Diese ermöglicht es ihnen weiterhin, Transaktionen im Namen ihres Kindes durchzuführen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass das Kind diese Vollmacht jederzeit widerrufen kann. Dies bietet eine gute Gelegenheit, mit dem Nachwuchs über zukünftige Sparpläne und passende Anlagestrategien zu sprechen und gemeinsam fundierte Entscheidungen zu treffen.
Der Übergang in die Volljährigkeit markiert nicht nur einen persönlichen Meilenstein, sondern auch eine wichtige Phase im Umgang mit finanziellen Verpflichtungen. Durch klare Kommunikation und gegenseitiges Verständnis können Eltern und ihr Kind diesen Schritt harmonisch bewältigen. Es zeigt sich erneut, wie wichtig Bildung und Aufklärung bezüglich finanztechnischer Themen sind, um eine selbstbewusste Zukunftsgestaltung zu fördern.