Eltern Kinder
Gerichtsentscheidung im Interesse der Kinder: Elterliche Sorge bleibt gemeinsam
2025-02-10

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem jüngsten Fall entschieden, dass die elterliche Sorge für drei Geschwister im Alter von 12, 10 und 7 Jahren weiterhin gemeinsam ausgeübt werden soll. Die Eltern, die seit Sommer 2022 getrennt leben, hatten sich in einer Reihe von rechtlichen Auseinandersetzungen befunden. Während des Getrenntlebens lebten die Kinder hauptsächlich bei der Mutter. Der Vater hatte beantragt, ihm das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen und die Kinder in eine Jugendhilfeeinrichtung umzusiedeln. Nach eingehenden Untersuchungen und Anhörungen kam das Gericht zu dem Schluss, dass eine Fremdunterbringung der Kinder nicht im besten Interesse der Kinder liege und daher unverhältnismäßig sei.

In diesem Prozess ging es um die Frage, wie das Wohl der Kinder am besten gewahrt werden kann. Das Familiengericht hatte zunächst aufgrund intensiver Konflikte zwischen den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht an das Jugendamt übertragen und die Kinder in eine Wochengruppe untergebracht. Diese Maßnahme wurde jedoch vom Oberlandesgericht rückgängig gemacht. Es wurde festgestellt, dass die Herausnahme der Kinder aus ihrem vertrauten Umfeld – einschließlich ihrer Mutter als Hauptbezugsperson, Familie, Freunde und Schule – erhebliche Entwicklungsrisiken mit sich bringen würde. Zudem fehlen empirische Beweise dafür, dass eine solche Maßnahme tatsächlich förderlich für die Kinder wäre.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts basiert auf einer differenzierten Abwägung verschiedener Faktoren. Einerseits müssen die negativen Auswirkungen des konfliktreichen Verhaltens der Eltern berücksichtigt werden. Andererseits ist es entscheidend, die schwerwiegenden Risiken abzuwägen, die durch eine Herausnahme der Kinder aus ihrem vertrauten Lebensumfeld entstehen könnten. Die Experten stellten klar, dass die traditionelle Vorstellung von sog. Eltern-Kind-Entfremdung nach heutigem Stand der Wissenschaft abgelehnt werden muss. Die Maßnahmen im Bereich des Kindesschutzes sollten immer streng im Interesse des Kindes stehen und nicht zur Bestrafung eines Elternteils dienen.

Die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts betont, dass das Kindeswohl oberste Priorität haben muss. Die Entscheidung, die elterliche Sorge wieder gemeinsam auszuüben, spiegelt die Überzeugung wider, dass dies der beste Weg ist, um das Wohl der Kinder zu gewährleisten. Das Gericht unterstreicht auch, dass Maßnahmen im Bereich des Kindesschutzes niemals zur Sanktionierung vermeintlichen Fehlverhaltens oder zur Beilegung persönlicher Differenzen zwischen den Eltern verwendet werden dürfen. Die Kinder sind nun zurück in den Haushalt der Mutter gekehrt, während die Eltern gemeinsam weiterhin die elterliche Sorge ausüben.

more stories
See more