Der hessische Landeshaushalt für das Jahr 2025 wurde unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verabschiedet. Mit Unterstützung der schwarz-roten Regierungsmehrheit im Landtag wurde ein Etat beschlossen, der auf Rücklagen und Einsparungen setzt, um die finanzielle Stabilität des Bundeslandes zu gewährleisten. Die Opposition kritisierte dabei insbesondere den Gebrauch der Rücklagen sowie die Belastung von Kommunen und öffentlichen Bediensteten. Zudem wird eine Neuverschuldung in Höhe von 670 Millionen Euro vorgesehen.
Finanzminister Alexander Lorz betonte, dass die geplanten Maßnahmen notwendig sind, um den Konsolidierungsbedarf von über zwei Milliarden Euro zu decken. Durch Änderungen am Grundgesetz und neue Möglichkeiten zur Kreditaufnahme soll der Investitionsbedarf in Infrastrukturprojekte abgedeckt werden, ohne die Schuldenbremse zu gefährden.
Die Landesregierung hat sich dafür entschieden, erhebliche Teile der Rücklagen zu nutzen, um den Haushalt auszugleichen. Diese Entscheidung löste heftige Kritik bei der Opposition aus, die befürchtet, dass langfristige Finanzsicherheiten dadurch gefährdet werden könnten. Zusätzlich wurden verschiedene Sparmaßnahmen eingeleitet, darunter eine Verschiebung der Gehaltsanpassungen für Beamte.
In Detail betrachtet bedeutet dies, dass die allgemeinen Rücklagen nahezu vollständig aufgelöst werden. Die viermonatige Verschiebung der Besoldungserhöhung für öffentliche Bedienstete führt zu Ersparnissen in Höhe von rund 180 Millionen Euro. Diese Maßnahmen tragen wesentlich zur Deckung des Etats bei, der Gesamtausgaben in Höhe von 38,1 Milliarden Euro vorsieht. Währenddessen stehen den Einnahmen etwas über 36,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Restbetrag wird durch Rücklageentnahmen und eine moderate Neuverschuldung gedeckt.
Um langfristig einen stabilen Haushalt zu gewährleisten, hat die Landesregierung verschiedene Instrumente in Anspruch genommen. Dazu gehören Änderungen am Grundgesetz sowie neue Formen der Kreditaufnahme. Diese Maßnahmen sollen helfen, den Investitionsbedarf zu decken, ohne die Schuldenbremse zu überschreiten.
Die Änderungen am Grundgesetz ermöglichen es dem Land, gezielt Kredite für Infrastrukturprojekte aufzunehmen. Dies stellt einen klaren Wachstumsimpuls dar, wie Finanzminister Lorz betont. Gleichzeitig wird betont, dass diese neuen Möglichkeiten nicht als Freibrief für uneingeschränktes Schuldenmachen missverstanden werden dürfen. Die Schuldenbremse bleibt weiterhin ein wichtiges Instrument, um die Finanzdisziplin aufrechtzuerhalten. Für das folgende Jahr 2026 wird bereits mit ähnlichen Herausforderungen gerechnet, was zeigt, dass die getroffenen Maßnahmen Teil einer strategischen Planung sind, um auch zukünftig die finanzielle Stabilität sicherzustellen.