Eine Frau, die ein Erbe von über einer Million Euro erhalten hat, streitet sich gerichtlich um ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung. Trotz eines erheblichen Vermögens, das Immobilien und Wertpapiere umfasst, wurde ihr das Bürgergeld entzogen. Die Gerichte haben ihre Forderung entschieden zurückgewiesen, was eine klare Botschaft an Personen sendet, die versuchen, Sozialleistungen trotz vorhandenen Reichtums zu beziehen, insbesondere im Kontext von Erbengemeinschaften.
Die Situation betrifft eine Frau, die, zusammen mit ihrer Schwester, im Jahr 2019 bedeutende Vermögenswerte erbte. Diese umfassten Immobilien in Stuttgart und ein umfangreiches Wertpapierdepot, deren Gesamtwert über 1,2 Millionen Euro lag. Nach dem Erhalt dieses Vermögens nahm die Erbin verschiedene Darlehen auf, um die geerbten Wohnungen zu sanieren, mit dem Ziel, sie anschließend zu verkaufen oder zu vermieten.
Trotz der Erbschaft setzte die Frau ihren Antrag auf Bürgergeld fort. Ihre Begründung hierfür war, dass die geerbten Immobilien nicht sofort verwertbar seien, da sie erst renoviert werden müssten. Des Weiteren führte sie an, dass die Erbengemeinschaft, der sie angehört, noch nicht aufgelöst sei und sie somit nicht allein über die Vermögenswerte verfügen könne.
Das zuständige Jobcenter lehnte die fortgesetzte Zahlung des Bürgergeldes ab. Daraufhin reichte die Frau Klage beim Sozialgericht Stuttgart ein. Das Gericht wies die Klage jedoch zurück und befand die Klägerin als „ausgesprochen wohlhabend“ und somit nicht hilfebedürftig. Die Erbin legte gegen dieses Urteil Berufung beim Landessozialgericht Baden-Württemberg ein. Die dortigen Richter bestätigten die vorherige Entscheidung vollumfänglich und urteilten, dass die Wohnungen verwertbar seien, also kurzfristig veräußert oder vermietet werden könnten.
Diese gerichtliche Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen: Sie verpflichtet Erben zukünftig, Erbschaften, die über dem Schonvermögen von 40.000 Euro liegen, umgehend und vollständig dem Jobcenter zu melden. Sollte der Wert des Erbes ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken, werden Sozialleistungen eingestellt. Dies soll verhindern, dass Mitglieder von Erbengemeinschaften die Verwertung von gemeinschaftlichem Immobilienbesitz verzögern, um weiterhin staatliche Unterstützung zu erhalten.