Die Mütterrente, die seit über einem Jahrzehnt besteht, steht im Mittelpunkt der aktuellen schwarz-roten Koalitionsverhandlungen. Eine Änderung betrifft die Anrechnung von Erziehungszeiten vor 1992 auf die gesetzliche Rente. Ab Juli 2025 können Eltern einen zusätzlichen halben Entgeltpunkt pro Kind erhalten. Allerdings erfordert dies eine spezielle Antragsstellung. Zudem gibt es Hinweise darauf, dass ein strategischer Zeitpunkt für den Antrag existiert, um maximale Vorteile zu erzielen.
Eine weitere Entwicklung betrifft die Kindererziehungszeiten nach 1992 sowie deren Aufteilung zwischen Elternteilen. Die Rentenversicherung empfiehlt eine gezielte Vorgehensweise bei der Antragsstellung, um alle möglichen Vorteile in Anspruch zu nehmen.
Aktuell können Eltern pro Kind 118 Euro monatlich zusätzlich als Rente erhalten, was sich mit mehreren Kindern multipliziert. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, stehen 2,5 Rentenpunkte zur Verfügung. Diese Regelung wird jedoch angepasst, um auch frühere Zeiträume besser zu berücksichtigen. Ein Antrag ist notwendig, damit diese Punkte auf der jährlichen Renteninformation erscheinen.
Die Deutsche Rentenversicherung hat klargestellt, dass ohne Antrag die zusätzlichen Rentenpunkte nicht automatisch berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass viele Eltern möglicherweise unbemerkt von dieser Möglichkeit ausgeschlossen bleiben könnten. Insbesondere bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, bietet ein korrekter Antrag die Chance auf höhere Zahlungen. Der Wert eines Rentenpunkts liegt derzeit bei 39,32 Euro, was bedeutet, dass die monatliche Rente signifikant gesteigert werden kann.
Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, sollten Eltern ihre Anträge sorgfältig planen. Experten raten davon ab, sofort nach der Geburt des Kindes einen Antrag zu stellen. Stattdessen empfehlen sie, bis das jüngste Kind mindestens zehn Jahre alt ist, bevor eine Antragsstellung erfolgt. Grund dafür ist die Berücksichtigung von Kinderberücksichtigungszeiten über die ersten zehn Lebensjahre hinaus.
Die Deutsche Rentenversicherung unterstreicht, dass Versicherte jederzeit bis zum Renteneintritt einen Antrag stellen können. Besonders wichtig ist dies für Paare, die die Kindererziehungszeit aufteilen möchten. In solchen Fällen sollte eine klare Kommunikation zwischen beiden Partnern stattfinden, um sicherzustellen, dass beide Elternteile faire Vorteile erhalten. Zusätzlich können maximal sieben Jahre lang Teilzeitgehälter rechnerisch aufgewertet werden, was zusätzliche finanzielle Vorteile bringt. Eine gezielte Kontoklärung um den 43. Geburtstag kann ebenfalls hilfreich sein, um ungenutzte Vorteile nachträglich in Anspruch zu nehmen.