Eltern Kinder
Neue Regelungen für Elterngeld und Elternzeit: Mehr Flexibilität für Selbständige und Angestellte
2025-05-01

Die Gesetzgebung hat sich weiterentwickelt, um selbstständig tätigen Müttern sowie angestellten Eltern bessere Rahmenbedingungen bei der Erziehung ihrer Kinder zu bieten. Besonders betroffen sind dabei Frauen, die während der Mutterschutzphase Krankengeld erhalten haben. Diese können künftig Tage aus dieser Zeit beim Berechnungszeitraum für das Elterngeld außer Acht lassen. Zudem gibt es eine neue Option, den Berechnungszeitraum von dem letzten auf das vorletzte Kalenderjahr zu verschieben. Diese Regelung gilt auch für selbstständige Arbeitnehmerinnen. Neben diesen Änderungen erleichtert das Bundesfamilienministerium den Antragsprozess auf Elternzeit erheblich, indem E-Mails als akzeptable Kommunikationsform gelten.

Für selbstständige Mütter stellt das Bundesfamilienministerium klare Vorgaben bezüglich des Bemessungszeitraums dar. So kann nun eine Verschiebung beantragt werden, falls diese Mütter während der gesetzlichen Schutzfristen oder am Entbindungstag Krankengeld beziehen. Ein konkretes Beispiel verdeutlicht dies: Wenn ein Kind im Januar 2026 geboren wird und die Mutter selbstständig arbeitet, betrifft dies normalerweise das Jahr 2025 als Bemessungszeitraum. Wird jedoch Krankengeld bezogen, kann dieser Zeitraum auf das Jahr 2024 verschoben werden. Diese Regelung sorgt dafür, dass keine negativen Auswirkungen auf das Elterngeld entstehen.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Digitalisierung des Antragsverfahrens für Elternzeit. Ab Mai 2023 können Eltern, die sich für eine Auszeit vom Berufsleben entscheiden möchten, ihre Anträge nicht mehr nur schriftlich stellen. Die Möglichkeit, per E-Mail zu kommunizieren, vereinfacht den Prozess erheblich. Der Arbeitgeber kann ebenfalls über diese Textform bestätigen oder ablehnen, ob die Elternzeit genehmigt wird. Lediglich in Fällen einer vorzeitigen Beendigung bleibt die schriftliche Form verpflichtend.

Mit diesen Neuerungen wird der Umgang mit administrativen Belangen für viele Familien erleichtert. Selbstständige Mütter profitieren insbesondere von der flexibleren Behandlung des Bemessungszeitraums für ihr Elterngeld. Gleichzeitig trägt die Einführung digitaler Kommunikationsmöglichkeiten zur Effizienz des Antragsverfahrens bei. Diese Maßnahmen unterstreichen das Engagement des Bundesfamilienministeriums, familienfreundlichere Arbeitsstrukturen zu fördern und gleichzeitig technologische Innovationen einzubinden.

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