Journalismus
Rechtliche Auseinandersetzung um Bundestagsabstimmung: AfD setzt auf Bundesverfassungsgericht
2025-03-07

Die geplanten Sondersitzungen des Bundestags in alter Zusammensetzung haben zu rechtlichen Spannungen geführt. Die AfD-Fraktion plant, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten, da sie die Abstimmung über das Finanzpaket von Union und SPD als verfassungswidrig betrachtet. Gleichzeitig gibt es unterschiedliche Meinungen dazu, ob der alte Bundestag noch vollständig legitimiert ist, grundlegende Entscheidungen zu treffen.

Rechtliche Schritte gegen geplante Sondersitzungen

Die AfD hat ihre Absicht bekanntgegeben, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um die geplanten Sondersitzungen des Bundestags zu verhindern. Sie sehen dies als Verletzung ihrer Rechte und fordern eine Abstimmung im neuen Parlament. Dies spiegelt die politischen Spannungen wider, die durch die ungewöhnliche Situation entstanden sind.

Nach Angaben von Stephan Brandner, Vizeparteivorsitzender der AfD, soll die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas die geplanten Sondersitzungen abbrechen. Ansonsten droht eine Klage beim Bundesverfassungsgericht. Die AfD kritisiert, dass die Einberufung des alten Bundestags ausschließlich aufgrund der erwarteten Mehrheiten erfolgt. Diese Kritik wird dadurch verstärkt, dass die Abgeordneten nicht ausreichend Zeit hatten, sich mit den komplexen Themen auseinanderzusetzen. Der alte Bundestag sollte nach Ansicht der AfD nur in Notfällen handeln und nicht über zukunftsweisende Entscheidungen abstimmen. In der kommenden Woche liegen mit dem offiziellen Endergebnis der Bundestagswahl die Voraussetzungen für die Einberufung des neuen Parlaments vor. Auch die Linke erwägt juristische Schritte und prüft verschiedene rechtliche Optionen.

Stellungnahmen zur Verfassungskonformität

Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sieht keinerlei rechtliche Bedenken an der Abstimmung im alten Bundestag. Er betont die volle demokratische Legitimation des amtierenden Parlaments und bezieht sich dabei auf Artikel 39 des Grundgesetzes. Papier hält auch die erhöhten Verteidigungsausgaben für dringend erforderlich und verfassungsgemäß.

Papier argumentiert, dass der alte Bundestag bis zum Zusammentritt des neuen Parlaments weiterhin vollständig handlungsfähig ist. Er verwies auf Artikel 39 des Grundgesetzes, wonach die Wahlperiode erst mit dem Zusammentritt des neuen Bundestags endet. Demnach sei der aktuelle Bundestag noch vollständig demokratisch legitimiert. Besonders die Reform der Schuldenbremse und die Steigerung der Verteidigungsausgaben seien seiner Meinung nach verfassungswidrig nicht. Das Grundgesetz verlange eine wirksame Landesverteidigung, was bisher massiv vernachlässigt worden sei. Allerdings warnt Papier vor den enormen finanziellen Belastungen, die mit dem geplanten Sondervermögen von 500 Milliarden Euro verbunden sind. Er kritisiert, dass der Staat in den letzten Jahren den Nachholbedarf in verschiedenen Bereichen unterschätzt habe, was nun zu einer atemberaubenden Verschuldung führen könne. Dabei befürchtet er, dass solche Sondervermögen zu uneingeschränkten Ausgaben und einer Aufblähung des Staatsapparats führen könnten.

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