Die Forderung nach Entgelttransparenz hat einen neuen Anstoß erhalten. Die europäische Richtlinie zur Entgelttransparenz, die vor kurzem in Kraft getreten ist, stellt neue Anforderungen an deutsche Arbeitgeber. Diese Richtlinie unterstreicht das Prinzip der gerechten Bezahlung für gleichwertige Arbeit. Sie verpflichtet Unternehmen, sicherzustellen, dass Männer und Frauen für vergleichbare Aufgaben gleichermaßen entlohnt werden.
Ein wichtiger Aspekt dieser Veränderung ist die erhöhte Transparenz. Beschäftigte haben nun das Recht zu erfahren, wie sich die durchschnittlichen Gehälter innerhalb ihres Berufsgebiets gestalten, unterteilt nach Geschlechtern. Unternehmen müssen daher ihre Entgeltstruktur klar kommunizieren und erläutern, welche Kriterien bei der Vergütung maßgeblich sind. Ein weiterer wesentlicher Punkt des Gesetzes bezieht sich auf die Aufhebung von Schweigeklauseln bezüglich der persönlichen Entlohnung, insbesondere in größeren Organisationen.
Deutschland rangiert im EU-Vergleich hinsichtlich der Lohngerechtigkeit zwischen den Geschlechtern eher schlecht. Nur vier Länder weisen laut Statistischem Bundesamt einen höheren Lohnunterschied auf. Diese Zahlen verdeutlichen die Notwendigkeit einer Verbesserung der Lage in Deutschland. Es zeigt sich, dass es noch viel Arbeit gibt, um echte Gleichstellung am Arbeitsplatz zu erreichen. Eine solche Entwicklung würde nicht nur soziale Gerechtigkeit fördern, sondern auch ein starkes Signal für faire Unternehmenskultur setzen.