Ab dem ersten Juli des Jahres 2025 wird es eine Änderung in der Rentenversicherung geben, die Eltern von Kindern geboren vor 1992 einen zusätzlichen halben Entgeltpunkt auf ihre Rente anrechnen lässt. Diese Regelung erfordert einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Reform basiert auf einem Kompromiss zwischen Union und SPD im Koalitionsvertrag, wobei bereits seit über einem Jahrzehnt eine sogenannte Mütterrente existiert. Dieses System sieht vor, dass Zeiträume, in denen Kinder erzogen werden, als Beitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung gewertet werden.
Die Neuerungen betreffen insbesondere Eltern, die sich um Nachwuchs gekümmert haben, bevor das Jahr 1992 begann. Bislang wurden bis zu 2,5 Jahre für jedes Kind angerechnet, wobei ein durchschnittlicher Verdienst zugrunde gelegt wurde. Mit den geplanten Änderungen erhalten alle Betroffenen unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder drei Entgeltpunkte, was eine gleichmäßige Wertschätzung darstellen soll. Die Finanzierung dieser Leistung erfolgt aus Steuermitteln, um die allgemeine Verantwortung der Gesellschaft widerzuspiegeln.
Der Prozess zur Anerkennung von Erziehungszeiten ist formalisiert und kann nur für eines der Elternteile pro Zeitraum gelten. In der Praxis wird dies meistens die Mutter sein, aber auch andere Personen wie Väter, Adoptiveltern oder gar Großeltern können von dieser Regel profitieren. Ein wichtiger Aspekt bleibt dabei der offizielle Antrag, der in Form eines Dokuments mit zehn Seiten Umfang gestaltet werden muss.
Zahlreiche Diskussionen ranken sich um diese Reform. So kritisierte Gundula Roßbach, die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, ursprüngliche Pläne, die vorsahen, die Kosten aus Rentenbeiträgen zu decken. Dies hätte zu einer steilen Erhöhung der Beiträge geführt, womit bereits im Jahr 2027 ein Beitragssatz von über 19 Prozent notwendig gewesen wäre. Der neue Ansatz, die Leistung über Steuergelder zu finanzieren, reduziert dieses Risiko erheblich, obwohl damit immer noch hohe Kosten verbunden sind – geschätzt werden jährlich fünf Milliarden Euro.
Die neuen Regelungen versprechen somit nicht nur eine finanzielle Entlastung für Millionen von Menschen, sondern auch eine klare Anerkennung der familiären Pflichten im Rentensystem. Mit dem Zusatz von einem halben Entgeltpunkt erhöht sich der monatliche Betrag für Rentner um etwa 20 Euro. Damit wird erreicht, dass sowohl die Generationenpolitik als auch die soziale Sicherheit besser berücksichtigt werden.