In Freiburg hat ein Gericht über das Schicksal eines Kindes entschieden, dessen Eltern aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen die Teilnahme am Schwimmunterricht verweigern wollten. Die Angelegenheit dreht sich um eine kleine christliche Glaubensgemeinschaft, deren strenges Kleidungskonzept den Unterricht in Frage stellt. Während das Paar argumentierte, dass der Schwimmunterricht gegen ihre religiösen Grundsätze verstieße, blieb das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung und wies die Klage zurück. Dieser Fall hebt die Spannungen zwischen individuellen religiösen Prinzipien und staatlichen Bildungsanforderungen hervor.
Eine 36-jährige Mutter erklärte vor Gericht, dass ihr Glaube es verbiete, bestimmte Kleidungsvorschriften zu missachten, wie es beim Schwimmen notwendig sei. Die Familie gehört zur Palmarianischen Kirche, einer traditionalistischen Splittergruppe mit strengen Regeln bezüglich der öffentlichen Erscheinung. Diese Organisation ist seit Jahrzehnten bekannt und wird von manchen Medien als Sekte bezeichnet. Ihre strengen Vorschriften beeinträchtigen auch das tägliche Leben der Kinder außerhalb der Schule, wo sie nur mit Gleichgesinnten interagieren dürfen.
Der Konflikt begann bereits 2021, als das Ehepaar versuchte, seine drei Kinder vom obligatorischen Schwimmunterricht zu befreien. Nachdem zwei der Kinder mittlerweile nicht mehr an der betroffenen Schule sind, konzentrierte sich die Entscheidung des Gerichts nunmehr auf ein Kind. Das Urteil wurde am vergangenen Mittwoch verkündet, nachdem das Paar erfolglos gegen das Land Baden-Württemberg geklagt hatte. Die Gründe für die Entscheidung werden erst nach Erhalt des schriftlichen Urteils offiziell mitgeteilt.
In ihren Aussagen unterstrichen die Eltern, dass ihre Kinder aktiv am restlichen Schulalltag teilnahmen, einschließlich Sportunterrichts. Allerdings bestehen sie darauf, dass die religiösen Regeln außerhalb der Schule strikt eingehalten werden. Dies umfasst strenge Kleiderordnungen für beide Geschlechter, insbesondere für die Mädchen, die Röcke und langärmelige Kleidung tragen müssen. Die Mutter äußerte Bedenken darüber, dass der Zwang zur Teilnahme am Schwimmunterricht einen Gewissenskonflikt für die Kinder auslösen könnte.
Das Gericht hat nun klar gestellt, dass religiöse Überzeugungen nicht automatisch eine Befreiung von staatlichen Bildungsanforderungen rechtfertigen. Dennoch bleibt offen, ob das Paar Berufung einlegt, was den Fall möglicherweise vor das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim führen würde. Bis dahin bleibt die Diskussion um den Ausgleich zwischen religiöser Freiheit und pädagogischen Pflichten weiterhin aktuell.