In weniger als zwei Wochen findet die Bundestagwahl statt. Inmitten des Wahlkampfes diskutieren viele Parteien über mögliche Steuererleichterungen, insbesondere für Kleinsparer. Ein Versicherungsmakler schlägt vor, die Abgeltungsteuer abzuschaffen und höhere Freibeträge einzuführen. Seit 2009 wird ein pauschales Steuersystem für Kapitalerträge angewendet, das von vielen als ungerecht angesehen wird. Zudem bieten vermögende Eltern Möglichkeiten, ihre Einkünfte auf Kinder zu übertragen, um deren Freibeträge auszunutzen. Diese Strategie bietet steuerliche Vorteile, jedoch mit bestimmten rechtlichen Auflagen.
Der aktuelle Diskurs um die Abgeltungsteuer zeigt deutlich, dass diese Form der Besteuerung kontrovers diskutiert wird. Experten wie Versicherungsmakler fordern eine grundlegende Überarbeitung des Systems. Die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent gilt seit 2009 für alle Kapitalerträge über 1.000 Euro pro Person. Dies betrifft auch Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktienverkäufen. Eine Änderung dieses Systems könnte erhebliche Auswirkungen auf die Finanzen vieler Menschen haben.
Diese pauschale Abgeltungsteuer wurde eingeführt, um die Besteuerung von Kapitalerträgen zu vereinfachen. Allerdings kritisieren viele Fachleute, dass sie nicht gerecht sei, da sie unabhängig vom tatsächlichen Einkommen eines Einzelnen anwendbar ist. Der Versicherungsmakler Gorden Isler plädiert dafür, das System abzuschaffen und stattdessen höhere Freibeträge für Kleinsparer einzuführen. Seine Argumentation basiert darauf, dass das bestehende Modell veraltet und den heutigen wirtschaftlichen Bedingungen nicht mehr gerecht wird. Er betont, dass eine Reform notwendig ist, um eine gerechtere und modernere Steuerpolitik zu schaffen.
Vermögende Eltern können durch gezielte Investitionen in Namen ihrer Kinder steuerliche Vorteile nutzen. Diese Strategie ermöglicht es, sowohl den Sparerpauschbetrag als auch den Grundfreibetrag der Kinder zu nutzen, was zu erheblichen Einsparungen führen kann. Dabei müssen jedoch strenge rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die Anlage steuerrechtlich zulässig ist.
Für Eltern, die Kapitalanlagen im Namen ihrer Kinder errichten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Besteuerung zu optimieren. Ein ETF-Kinderdepot auf den Namen des Kindes beispielsweise ermöglicht die Nutzung sowohl des Sparerpauschbetrags als auch des Grundfreibetrags. Dies bedeutet, dass bis zu 13.096 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben. Wenn Kapitaleinkünfte über diesen Betrag liegen, kann durch eine sorgfältige Prüfung der Steuererklärung erreicht werden, dass nur ein geringerer Steuersatz als die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent anfällt. Es ist jedoch wichtig, dass das Vermögen tatsächlich dem Kind zugeschrieben wird und nicht für andere Zwecke verwendet wird. Sonst besteht die Gefahr, dass Eltern sich strafbar machen könnten. Eine zweckgebundene Schenkung gemäß § 525 BGB stellt eine Ausnahme dar, bei der Minderjährige Geldgeschenke erhalten, die an eine konkrete Verwendung geknüpft sind.